Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Barrierefreiheit dieser Website gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und BITV 2.0.
Stand der Konformität
Diese Website erfüllt weitgehend die Anforderungen an Barrierefreiheit. Maßstab sind die WCAG 2.1 auf Stufe AA und die Verordnung BITV 2.0.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit unserer Website zu verbessern und die relevanten Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.
Technische Umsetzung
Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:
- Klar gegliederter Seitenaufbau, den Screenreader vorlesen können
- Bedienung mit der Tastatur. Wo Sie gerade sind, ist sichtbar markiert
- Ein Sprunglink führt direkt zum Hauptinhalt
- Ausreichende Farbkontraste. Für Text mindestens 4,5 zu 1
- Logische Überschriftenhierarchie auf allen Seiten
- Beschriftete Formularfelder mit zugeordneten Labels
- Alternativtexte für informative Bilder
- Respektierung der Nutzereinstellung für reduzierte Bewegung
Bekannte Einschränkungen
Einzelne Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei:
- Einige interaktive Visualisierungen (Provisionsdiagramme, Vorher-/Nachher-Slider) sind möglicherweise nicht vollständig mit Screenreadern bedienbar.
- PDF-Dokumente (Rechnungen, Übergabeprotokolle) werden derzeit nicht als vollständig barrierefreie PDF/UA erzeugt.
Feedback und Kontakt
Sie stoßen auf eine Barriere? Oder haben einen Vorschlag? Schreiben Sie uns:
E-Mail: info@coreindustry.de
Telefon: +49 2041 3894257
Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb von 14 Tagen zu beantworten und eine Lösung anzubieten.
Durchsetzungsverfahren
Sie haben uns geschrieben und sind mit unserer Antwort nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden. Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für digitale Produkte und Dienstleistungen.
Rechtliche Grundlagen
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA
- EN 301 549. Europäischer Standard für digitale Barrierefreiheit
Erstellungsdatum
Diese Erklärung wurde am 26. Mai 2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft.